Minderwertgutachten
Was bedeutet Minderwert-gutachten?
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs spielt das Minderwertgutachten eine zentrale Rolle. Es dient als objektive Bewertung des Fahrzeugs und hilft, potenzielle Auseinandersetzungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer zu vermeiden. Dieses Gutachten konzentriert sich speziell auf die Ermittlung von Minderwert, der über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgeht.
Was ist ein Minderwertgutachten?

Definition und Zweck
Ein Minderwertgutachten bei der Leasingrückgabe dokumentiert detailliert den Zustand eines gebrauchten Fahrzeugs im Vergleich zu seinem Zustand bei vertragsgemäßer Nutzung. Es ist ein spezialisiertes Gutachten, das auch unsichtbare Schäden am Fahrzeug nach einem Unfall erfasst. Der Hauptzweck besteht darin, finanzielle Einbußen durch die Wertminderung aufgrund dieser unsichtbaren Beschädigungen zu bewerten. Dieses Gutachten gibt Aufschluss über Mängel und Schäden und die damit verbundenen Minderwerte eines Leasingfahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe. Die enthaltenen Informationen entscheiden darüber, ob und wie viel der Leasingnehmer nach Ende der Leasinglaufzeit nachzahlen muss. Das Minderwertgutachten ist nicht mit dem Fahrzeugrückgabeprotokoll zu verwechseln, da es alle wichtigen Informationen zum Zustand des Fahrzeugs umfasst und somit etwaige Minderwerte feststellt.
Relevanz bei der Leasingrückgabe
Die Relevanz eines Minderwertgutachtens bei der Leasingrückgabe liegt in der Vermeidung von Streitigkeiten. Es belegt den Zustand eines Leasingfahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe und bewertet diesen hinsichtlich Abnutzung, Verschleiß und vorhandener Schäden. Maßgeblich ist die Feststellung, welche Mängel am Fahrzeug als normale Gebrauchsspuren und welche als Minderwert einzustufen sind. Damit ist ein Minderwertgutachten grundlegend für die Abrechnung, insbesondere bei der Frage, ob und wie viel ein Leasingnehmer nach Ende der Leasinglaufzeit an den Leasinggeber zahlen muss. Vor der Rückgabe deines Leasingfahrzeugs empfiehlt es sich, ein Leasinggutachten bei einem unabhängigen Sachverständigenbüro erstellen zu lassen, um eine transparente und fundierte Basis für die Leasingrückgabe zu schaffen.
Unterschiede zu anderen Gutachten
Im Unterschied zu einem reinen Rückgabeprotokoll ist ein Gutachten eines Sachverständigen rechtlich belastbar und hat eine beweissichernde Funktion. Der Zustandsbericht ist mit einer regulären Bewertung zu vergleichen, es werden jedoch lediglich der Minderwert eines Fahrzeugs ausgewiesen. Der Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert wird nicht ermittelt. Während ein TÜV- oder DEKRA- Gutachten primär die Verkehrssicherheit und technische Konformität des Fahrzeugs prüft, konzentriert sich das Minderwertgutachten ausschließlich auf die Ermittlung der Minderwerte als auch Reparaturkosten, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Somit ist das Minderwertgutachten sinnvoll, um den tatsächlichen Mangel am Leasingfahrzeug objektiv zu erfassen und die Grundlage für eine faire Abrechnung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber zu schaffen.
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Der Prozess der Leasingrückgabe

Vorbereitung auf die Rückgabe
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine reibungslose Leasingrückgabe. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Bedingungen des Leasingvertrags auseinanderzusetzen. Die genaue Prüfung der Klauseln und Leasingbedingungen im Vertrag ist von großer Bedeutung, da insbesondere beim Restwert-Leasing hohe Minderwertausgleiche am Ende der Leasinglaufzeit drohen können. Die Kenntnis der vereinbarten Konditionen hilft dem Leasingnehmer, sich auf die bevorstehende Rückgabe vorzubereiten und mögliche finanzielle Nachforderungen zu minimieren. Eine transparente Übersicht über die vertraglichen Verpflichtungen ermöglicht es, den Zustand des Leasingfahrzeugs realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls notwendige Reparaturen vor der Rückgabe zu veranlassen.
Durchführung der Rückgabe
Die Durchführung der Rückgabe erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Es ist nicht unüblich, dass sich Leasinggeber, Leasingnehmer und ein Sachverständiger direkt am Tag der Rückgabe treffen, um das Minderwertgutachten vor Ort zu erstellen. In solchen Fällen wird der Zustand des Leasingfahrzeugs gemeinsam begutachtet, um eine faire und objektive Bewertung zu gewährleisten. Diese Vorgehensweise ermöglicht es allen Parteien, eventuelle Mängel am Fahrzeug direkt zu besprechen und Unklarheiten auszuräumen. Durch die Anwesenheit eines Sachverständigen wird sichergestellt, dass das Gutachten auf einer fachkundigen Grundlage erstellt wird, was die Akzeptanz des Ergebnisses bei allen Beteiligten erhöht. Es ist ratsam, diesen Termin frühzeitig zu vereinbaren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Der Minderwert und seine Berechnung

Was beeinflusst den Minderwert?
Bei der Erstellung eines Minderwertgutachtens spielen zahlreiche Faktoren eine entscheidende Rolle, um den tatsächlichen Minderwert eines Leasingfahrzeugs zu bestimmen. Neben den allgemeinen Fahrzeugdaten wie Baujahr, Modell und Kilometerstand werden auch wertsteigernde Aspekte wie Sonderausstattungen oder Restaurierungen berücksichtigt. Wesentlich sind jedoch die wertmindernden Elemente, zu denen Beschädigungen, durchgeführte Reparaturen, fehlende Fahrzeugkomponenten oder auch übermäßiger Verschleiß aufgrund mangelhafter Wartung zählen. Der Gutachter erfasst im Gutachten detailliert alle Minderwerte und die entsprechenden Reparaturkosten, untermauert durch aussagekräftige Fotos. Ein solches Gutachten dient als transparente und fundierte Grundlage für die Leasingrückgabe und hilft, Streitigkeiten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer zu vermeiden. Die Sachverständigen berücksichtigen bei der Erstellung des Minderwertgutachtens auch die Marke und das Alter des Leasingfahrzeugs.
Die Rolle des Zustandsberichts
Der Zustandsbericht nimmt eine spezifische Rolle im Rahmen der Erstellung eines Minderwertgutachtens ein. Wenn der Gutachter bei der Besichtigung des Leasingfahrzeugs feststellt, dass dieses einen übermäßigen Verschleiß aufweist, der über die normale Gebrauchsspuren hinausgeht, wird ein elektronischer Zustandsbericht erstellt. Dieser Bericht konzentriert sich ausschließlich auf die Auflistung der Minderwerte des Fahrzeugs, einschließlich der anstehenden Reparaturen. Im Gegensatz zum umfassenden Minderwertgutachten, das auch andere Aspekte wie beispielsweise wertsteigernde Faktoren berücksichtigt, fokussiert sich der Zustandsbericht allein auf die negativen Einflüsse auf den Fahrzeugwert. Er dient als detaillierte Dokumentation der Mängel am Fahrzeug und bildet eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Minderwerts im Rahmen der Leasingrückgabe, wobei die Sachverständigen besonders auf die Einhaltung vereinbarter Standards achten.
Methoden zur Ermittlung des Minderwerts
Die Ermittlung des Minderwerts erfolgt anhand verschiedener Methoden, die im Gutachten detailliert dargelegt werden. Stellt der Gutachter fest, dass das Fahrzeug einen höheren als den vertragsgemäßen Verschleiß aufweist, wird ein Zustandsbericht erstellt, der die Wertminderung exakt beziffert. Das Gutachten berücksichtigt dabei die kostenneutralste Lösung für alle beteiligten Parteien. Die festgestellten Minderwerte werden entweder anteilig – als Reduktion des Gesamtwertes – oder als Einzelposten vollständig angerechnet. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Berücksichtigung der Reparaturkosten. Um ein Minderwertgutachten zu erstellen, können TÜV oder DEKRA hinzugezogen werden. Das Ziel ist stets eine faire und objektive Bewertung, die sowohl die Interessen des Leasinggebers als auch des Leasingnehmers berücksichtigt. Ein detailliertes Minderwertgutachten kann hier helfen, die tatsächlichen Minderwerte objektiv zu erfassen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Die Rolle des Leasingnehmers und Leasinggebers
Pflichten des Leasingnehmers
Als Leasingnehmer tragen Sie die Verantwortung für den sorgfältigen Umgang mit dem Leasingfahrzeug während der gesamten Leasingdauer. Dazu gehört die regelmäßige Wartung gemäß den Herstellervorgaben, um den Verschleiß zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, es in einem Zustand zurückzugeben, der den vereinbarten Leasingbedingungen entspricht. Werden im Minderwertgutachten über übliche Gebrauchsspuren hinausgehende Mängel festgestellt, begleichen Sie als Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die kompletten Reparaturkosten. Es ist daher ratsam, sich vor der Rückgabe über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren und gegebenenfalls ein eigenes Gutachten einzuholen, um eine faire Bewertung sicherzustellen.
Verantwortlichkeiten des Leasinggebers
Der Leasinggeber trägt die Verantwortung für die Bereitstellung eines verkehrssicheren und technisch einwandfreien Fahrzeugs zu Beginn der Leasingdauer. Er ist verpflichtet, die im Leasingvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen und die Rechte des Leasingnehmers zu wahren. Für Schäden am Fahrzeug trägt der Leasinggeber die Beweislast. Zudem entscheidet der Leasinggeber, ob er dem Leasingnehmer diese Kosten komplett oder nur teilweise in Rechnung stellt. Haben Sie bspw. bereits ein Folgefahrzeug bestellt, wird oftmals aus Kulanz ein niedrigerer Betrag angesetzt. Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe des Leasingfahrzeugs ist der Leasinggeber verpflichtet, eine objektive und nachvollziehbare Begründung für seine Forderungen vorzulegen.
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