Unfallgutachten
Kfz-Gutachten nach Autounfall: Wer zahlt den Gutachter?
Ein Kfz-Gutachten nach einem Autounfall ist ein wesentlicher Bestandteil der Schadensregulierung. Doch wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte rund um das Thema Kfz-Gutachten und die damit verbundenen Kosten.

Was ist ein Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten ist ein ausführlicher Bericht, der alle Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall dokumentiert. Dieses Gutachten wird von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellt, der nicht nur die Reparaturkosten berechnet, sondern auch den Restwert oder – im Falle eines Totalschadens – den Wiederbeschaffungswert des Autos ermittelt. Darüber hinaus wird festgehalten, welches Fahrzeug möglicherweise den Unfall verursacht hat. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung und ist daher für Geschädigte unerlässlich. Gerade wenn mehrere Parteien am Unfall beteiligt sind oder die Schuldfrage ungeklärt ist, sorgt ein professionelles Gutachten für Transparenz und Sicherheit bei der Abwicklung.
Warum ist ein Gutachten nach einem Autounfall notwendig?
Nachdem der erste Schreck überstanden ist, ist es wichtig, strukturiert vorzugehen. Zunächst sollten Sie Beweise sichern: Machen Sie Fotos vom Unfallort, von den Schäden am Fahrzeug und eventuell von Bremsspuren oder Trümmerteilen. Tauschen Sie unbedingt die Kontaktdaten mit allen Beteiligten und möglichen Zeugen aus. Eine einfache Skizze vom Unfallhergang kann ebenfalls helfen, die Situation später besser zu rekonstruieren. Im nächsten Schritt informieren Sie sowohl Ihre eigene Versicherung als auch die Versicherung des Unfallgegners – je schneller, desto besser, um Verzögerungen zu vermeiden. Anschließend beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Dieser begutachtet Ihr Fahrzeug, dokumentiert alle Schäden detailliert und erstellt ein professionelles Gutachten. In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, die Reparatur und gegebenenfalls weitere Aufwendungen wie einen Mietwagen. Mit einem fundierten Gutachten sind Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.
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Wer zahlt den Gutachter?
Nach einem Unfall fragen sich viele Geschädigte: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für das Kfz-Gutachten? Die Antwort darauf ist für die weitere Schadensregulierung entscheidend.

Die Rolle der Versicherung
Ein erfahrener Kfz-Gutachter kann den Schaden am Fahrzeug fachgerecht beurteilen und damit die Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung schaffen. Aber wer muss das Gutachten bezahlen? Grundsätzlich gilt: Wer den Unfall verursacht hat, dessen Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten des Geschädigten – vorausgesetzt, es handelt sich nicht nur um einen Bagatellschaden.
Wer übernimmt die Gutachterkosten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Gutachten ist nötig, um die Schäden detailliert zu dokumentieren und eine faire Entschädigung zu erhalten. Die Kosten für das Gutachten sind Teil des sogenannten ersatzfähigen Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen – solange das Gutachten notwendig und angemessen ist.
Wichtig: Auch wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter schickt, dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten dafür werden in aller Regel ebenfalls erstattet.
Unfallgutachten: Kosten und Finanzierung
Bagatellschaden und Gutachten
Bei sehr kleinen Schäden – sogenannten Bagatellschäden – zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel kein ausführliches Gutachten. Als Grenze gilt hier meist ein Schaden von etwa 750 Euro. In solchen Fällen reicht für die Schadensabwicklung meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Für alles darüber hinaus sollten Sie aber unbedingt ein vollständiges Kfz-Gutachten anfertigen lassen.
Wie viel zahlt die Haftpflichtversicherung?
Die meisten anfallenden Unfallkosten – wie Schadensersatz und Prozesskosten – trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers von einem Unfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für ein Unfallgutachten bei unverschuldeten Unfällen. Die Versicherung muss sämtliche notwendigen und angemessenen Kosten des Sachverständigengutachtens erstatten. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten und die Kosten für das Gutachten. Wer zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall? In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Rechtslage und Ansprüche nach einem Unfall
Sie haben als Geschädigter grundsätzlich das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen – auch wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits jemanden geschickt hat. Im Streitfall müssen die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter von der unterlegenen Partei beziehungsweise deren Versicherung übernommen werden. Dies sorgt für Fairness und schützt Ihre Interessen.
Fazit:
Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für ein Kfz-Gutachten – sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Sie sind als Geschädigter frei in der Wahl Ihres Gutachters und müssen sich nicht mit dem von der Versicherung gestellten Sachverständigen zufriedengeben. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen.
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