KFZ Gutachter Siegburg

Unfallstatistik, Wissenswertes

Was tun bei einem Unfall? Ihr Schritt-für-Schritt-Leitfaden für den Ernstfall

Was tun bei einem Unfall? Ihr Schritt-für-Schritt-Leitfaden für den Ernstfall

Ein Autounfall ist immer ein Schock. In der Hektik und unter dem Adrenalinschub ist es leicht, den Überblick zu verlieren und wichtige Schritte zu vergessen. Doch gerade in dieser Situation ist besonnenes Handeln entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und den Schaden korrekt abzuwickeln. Als Ihr KFZ Gutachter in Siegburg weiß ich, worauf es ankommt. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, im Ernstfall richtig zu reagieren.

Schritt 1:

Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe

Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer haben oberste Priorität!

  • Warnblinkanlage einschalten: Sobald wie möglich aktivieren Sie die Warnblinkanlage, um nachfolgenden Verkehr zu warnen.
  • Unfallstelle absichern: Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (innerorts 50 m, außerorts 100 m, auf Autobahnen 200 m). Tragen Sie Ihre Warnweste.
  • Verletzte versorgen: Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie umgehend den Notruf 112, wenn Verletzungen vorliegen. Denken Sie daran, dass auch scheinbar leichte Schmerzen oder ein Schock professionell abgeklärt werden sollten.

Schritt 2:

Polizei rufen – Ja oder Nein?

Die Frage, ob die Polizei gerufen werden muss, hängt von der Art des Unfalls ab:

  • Immer rufen bei:
    • Personenschäden
    • Hohem Sachschaden
    • Unklarer Schuldfrage
    • Unfallflucht
    • Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss
    • Streitigkeiten mit dem Unfallgegner

  • Nicht zwingend bei:
    • Geringfügigem Blechschaden ohne Personenschaden und bei eindeutiger Schuldfrage, wenn sich alle Beteiligten einig sind.

Im Zweifel ist es immer besser, die Polizei zu rufen. Die polizeiliche Aufnahme des Unfalls dient später als wichtiges Beweismittel. Rufen Sie die Polizei unter 110 an.

 

Schritt 3:

Beweismittel sichern – Dokumentation ist das A und O

Dieser Schritt ist entscheidend für die spätere Schadensregulierung!

  • Fotos machen: Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven. Halten Sie alle beteiligten Fahrzeuge, den Schaden an den Fahrzeugen, die Endposition der Fahrzeuge, Bremsspuren, Glassplitter und die Umgebung fest. Auch Straßenschilder oder Ampeln in der Nähe können relevant sein.

  • Daten austauschen: Notieren Sie folgende Informationen vom Unfallgegner:
    • Name, Anschrift, Telefonnummer
    • Kennzeichen und Fahrzeugtyp
    • Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer (grüne Karte oder elektronische Versicherungsbestätigung)

  • Zeugen suchen: Falls vorhanden, notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.

  • Unfallbericht ausfüllen: Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht. Er hilft Ihnen, alle relevanten Daten zu erfassen und eine Skizze des Unfallhergangs anzufertigen.

Schritt 4:

Schadenmeldung und Begutachtung

Nach der unmittelbaren Unfallaufnahme geht es um die korrekte Schadensmeldung.

  • Eigene Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind.

  • KFZ Gutachter beauftragen: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen freien KFZ Gutachter Ihrer Wahl. Lassen Sie sich dieses Recht nicht von der gegnerischen Versicherung nehmen! Ein unabhängiges Gutachten ist die Basis für eine faire Schadensregulierung und sichert Ihre Ansprüche. Ich stehe Ihnen als KFZ Gutachter in Siegburg gerne zur Verfügung, um den Schaden objektiv zu bewerten und ein detailliertes Gutachten zu erstellen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

  • Rechtsbeistand prüfen: Insbesondere bei Personenschäden oder komplexen Fällen kann die Konsultation eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Auch hierfür trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung die Kosten.

Schritt 5:

Reparatur oder fiktive Abrechnung?

Nach Vorliegen des Gutachtens haben Sie zwei Optionen:

  • Reparatur: Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Die Reparaturkosten werden auf Basis des Gutachtens von der Versicherung übernommen.

  • Fiktive Abrechnung: Sie können sich den im Gutachten ermittelten Schadenbetrag (ohne Mehrwertsteuer) auszahlen lassen und das Fahrzeug (vorerst) nicht reparieren lassen oder selbst reparieren. Dies ist oft der Fall, wenn der Schaden gering ist oder Sie das Fahrzeug privat instand setzen möchten.

Fazit

Ein Autounfall ist eine Ausnahmesituation. Mit diesem Leitfaden sind Sie bestens vorbereitet, um im Ernstfall ruhig und besonnen zu handeln. Denken Sie daran: Ihre Rechte als Geschädigter sind umfassend. Zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung durch einen KFZ Gutachter zu holen, um eine schnelle und faire Schadensregulierung sicherzustellen. Als Ihr Partner in Siegburg bin ich jederzeit für Sie da!